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Versand von Arzneimitteln innerhalb der EU
Versand von Arzneimitteln innerhalb der EU – Rechtlicher Überblick
Die rechtlichen Regelungen für den Umgang mit Arzneimitteln sind im Arzneimittelgesetz (AMG) verankert.
Was versteht man unter Arzneimitteln?
Arzneimittel sind Substanzen oder daraus hergestellte Zubereitungen, die für die Anwendung am oder im menschlichen Körper vorgesehen sind. Sie dienen entweder:
• der Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden beim Menschen (sogenannte Präsentationsarzneimittel – sie gelten allein aufgrund ihrer
Aufmachung, z. B. Verpackung oder Beipackzettel, als Arzneimittel),oder
• der Wiederherstellung, Korrektur oder Beeinflussung physiologischer Funktionen durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungen oder
• der Durchführung medizinischer Diagnosen
(sogenannte Funktionsarzneimittel, die unabhängig von ihrer Präsentation als Arzneimittel gelten).
Ist die Bestellung von Arzneimitteln aus einem anderen EU-Land erlaubt?
Nach deutschem Arzneimittelrecht ist es Privatpersonen grundsätzlich untersagt, Arzneimittel per Post aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu bestellen.
Ausnahmen gelten in folgenden Fällen:
1. Versand über Apotheken in der EU:
Endverbraucher in Deutschland dürfen Arzneimittel aus Apotheken in anderen EU-Staaten beziehen, sofern diese Apotheken Sicherheitsstandards einhalten, die mit denen in Deutschland vergleichbar sind. Momentan trifft dies zu bei:
• Apotheken in den Niederlanden (nur mit gleichzeitiger Präsenzapotheke vor Ort)
• Apotheken in Schweden (ausschließlich für verschreibungspflichtige Medikamente)
• Apotheken in Tschechien (nur für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel)
Zudem dürfen Medikamente auch über Apotheken bezogen werden, die eine Versandhandelserlaubnis gemäß § 11a Apothekengesetz besitzen. Diese Apotheken sind ggf. im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gelistet. Liegt kein entsprechender Eintrag vor, muss die Erlaubnis durch geeignete Unterlagen (z. B. Apothekenbetriebserlaubnis) belegt werden.