BIODOLOR comp. Inj. Ampullen 10X2 ml
Abb. ähnlich
weitere Packungsgrößen vorhanden :
10X2 ml
18,17 CHF
50X2 ml
83,72 CHF
Wirkstoffe
- 0.02 ml Cyclamen europaeum D6
- 0.30 ml Gelsemium sempervirens D4
- 0.10 ml Spigelia anthelmia D4
- 0.03 ml Iris versicolor D2
- 0.10 ml Pulsatilla pratensis D10
Was ist Biodolor® comp. Inj. und wofür wird es angewendet?
Biodolor® comp. Inj. ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Schmerzen. Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Kopfschmerzen.
Wie ist Biodolor® comp. Inj. anzuwenden?
Die folgenden Angaben gelten, soweit Ihnen das Arzneimittel nicht anders verordnet wurde:
Wieviel sollten Sie von dem Arzneimittel injizieren und wie oft sollten Sie es anwenden?
Sie sollten bei akuten Zuständen täglich 1 Ampulle i.v., i.m. oder s.c. injizieren. Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.
Bei chronischen Verlaufsformen 2 - 3 mal wöchentlich 1 Ampulle i.v., i.m. oder s.c. injizieren. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.
Wie lange sollten Sie das Arzneimittel anwenden?
Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.
Zusammensetzung:
1 Ampulle zu 2 ml enthält:
Wirkstoffe:
Cyclamen purpurascens Dil. D 6 0,02 ml, Gelsemium sempervirens Dil. D 4 0,30 ml, Iris versicolor Dil. D 2 0,03 ml, Pulsatilla pratensis Dil. D 10 0,10 ml, Spigelia anthelmia Dil. D 4 0,10 ml Bestandteile
1, 2, 4 und 5 über die vorletzte Stufe und Bestandteile 1 - 5 über die letzte Stufe mit Wasser für Injektionszwecke gemeinsam potenziert.
Sonstige Bestandteile:
Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke.
PZN | 00365948 |
Anbieter | Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG |
Packungsgröße | 10X2 ml |
Packungsnorm | N1 |
Darreichungsform | Ampullen |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.