GINKGO COMP.Pflüger Ampullen 50 St
Abb. ähnlich
weitere Packungsgrößen vorhanden :
10 St
19,21 CHF
50 St
71,20 CHF
Wirkstoffe
- 0.10 ml Petroleum rectificatum D8
- 0.10 ml Anamirta cocculus D6
- 0.10 ml Panax quinquefolius D6
- 0.10 ml Ambra grisea D6
- 0.10 ml Conium maculatum D7
- 0.04 ml Ginkgo biloba D6
Was ist Ginkgo comp. Pflüger und wofür wird es angewendet?
Ginkgo comp. Pflüger ist ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Bei Fortdauern der Krankheitssymptome während der Anwendung soll medizinischer Rat eingeholt werden.
Wie ist Ginkgo comp. Pflüger anzuwenden?
Die folgenden Angaben gelten, soweit Ihnen das Arzneimittel nicht anders verordnet wurde:
Wieviel sollten Sie von dem Arzneimittel injizieren und wie oft sollten Sie es anwenden?
Sie sollten bei akuten Zuständen parenteral 1 - 2 ml bis zu 3 mal täglich i.v., i.m. oder s.c. injizieren. Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen. Bei chronischen Verlaufsformen parenteral 1 - 2 ml täglich i.v., i.m. oder s.c. injizieren. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.
Wie lange sollten Sie das Arzneimittel anwenden?
Auch homöopathische Medikamente sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.
Zusammensetzung:
1 Ampulle zu 2 ml enthält: Wirkstoffe: Ambra grisea Dil. D 6 0,100 ml, Anamirta cocculus Dil. D 6 0,100 ml, Conium maculatum Dil. D 7 0,100 ml, Ginkgo biloba Dil. D 6 0,036 ml, Panax ginseng Dil. D 6 0,100 ml, Petroleum rectificatum Dil. D 8 0,100 ml Bestandteile 1 - 6 über die letzten beiden Stufen gemeinsam potenziert.
Sonstige Bestandteile:
Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke.
PZN | 03064638 |
Anbieter | Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG |
Packungsgröße | 50 St |
Packungsnorm | N2 |
Darreichungsform | Ampullen |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.